Wohnflächenverordnung
Regeln für die Berechnung der Wohnfläche von Wohnungen und Häusern
Die Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV, enthält Regeln zur Ermittlung der Wohnfläche. Sie legt unter anderem fest, welche Räume und Flächen berücksichtigt werden und mit welchem Anteil beispielsweise Balkone, Terrassen oder Flächen unter Dachschrägen angerechnet werden. Dadurch schafft sie eine einheitliche Grundlage für die Wohnflächenberechnung in ihrem gesetzlichen Anwendungsbereich.
Was ist die Wohnflächenverordnung?
Die Wohnflächenverordnung ist eine bundesrechtliche Regelung zur Berechnung der Wohnfläche. Sie bestimmt, welche Räume zur Wohnfläche gehören, welche Grundflächen nicht berücksichtigt werden und in welchem Umfang bestimmte Flächen angerechnet werden. Sie trat zum 1. Januar 2004 in Kraft.
Zu den vollständig oder grundsätzlich anrechenbaren Bereichen können insbesondere Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Küchen sowie weitere zur Wohnung gehörende Räume zählen. Für andere Flächen gelten besondere Vorgaben. Keller, Garagen und bestimmte andere Räume gehören beispielsweise nicht zur Wohnfläche im Sinne der Verordnung.
Besondere Berechnungsregeln gelten außerdem für Dachschrägen, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen. Die Wohnflächenverordnung ist deshalb eine wichtige Grundlage, um Flächenangaben nachvollziehbar und nach einheitlichen Kriterien zu ermitteln.
Welche Räume gehören nach der WoFlV nicht zur Wohnfläche?
Die Wohnflächenverordnung schließt bestimmte Grundflächen ausdrücklich aus. Dazu zählen insbesondere Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume und Garagen. Auch Räume, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts an ihre Nutzung entsprechen, können ausgeschlossen sein.
Damit kann ein Haus wesentlich mehr tatsächlich nutzbare Fläche besitzen, als in der ausgewiesenen Wohnfläche enthalten ist. Gerade bei Kellern, Dachgeschossen oder Nebengebäuden sollte deshalb klar zwischen Wohnfläche und anderen Flächenarten unterschieden werden.
Für Flächen unter Dachschrägen enthält die Wohnflächenverordnung klare Abstufungen. Bereiche mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern werden zu 100 Prozent berücksichtigt. Bei einer Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern erfolgt eine Anrechnung zu 50 Prozent.
Grundflächen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter bleiben vollständig unberücksichtigt. Diese Regel ist besonders bei Dachgeschosswohnungen relevant, da die auf dem Boden gemessene Grundfläche dadurch deutlich größer sein kann als die später ausgewiesene Wohnfläche.
Wie behandelt die WoFlV Dachschrägen?
Wie werden Balkone und Terrassen nach der WoFlV angerechnet?
Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel angerechnet. Eine Anrechnung von bis zu 50 Prozent kann insbesondere bei entsprechend hoher Wohnqualität der jeweiligen Fläche möglich sein.
Damit unterscheidet die Verordnung bewusst zwischen der tatsächlichen Grundfläche und der für die Wohnfläche anzusetzenden Fläche. Für Käufer oder Eigentümer ist deshalb wichtig, bei einer Flächenangabe zu erkennen, mit welchem Anteil Außenflächen in die ausgewiesene Wohnfläche eingeflossen sind.
Gilt die Wohnflächenverordnung immer?
Die Wohnflächenverordnung besitzt einen gesetzlich bestimmten Anwendungsbereich und ist nicht automatisch für jede denkbare private Flächenberechnung zwingend vorgeschrieben. In der Praxis wird sie jedoch häufig als Grundlage für die Berechnung beziehungsweise Angabe von Wohnflächen verwendet.
Daneben existieren weitere Berechnungsmethoden und technische Regelwerke. Deshalb können für dieselbe Immobilie je nach zugrunde gelegter Methode unterschiedliche Flächenergebnisse entstehen. Bei vorhandenen Unterlagen sollte entsprechend geprüft werden, nach welcher Grundlage die dort angegebene Wohnfläche berechnet wurde.
Warum ist die Berechnungsmethode bei Immobilien wichtig?
Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen können zu unterschiedlichen Flächenangaben führen. Gerade bei Dachschrägen, Balkonen, Terrassen oder besonderen Gebäudeteilen können sich die jeweiligen Regeln deutlich auf das Ergebnis auswirken. Eine Quadratmeterzahl ist deshalb aussagekräftiger, wenn auch ihre Berechnungsgrundlage bekannt ist.
Beim Immobilienverkauf schafft eine nachvollziehbare Angabe Transparenz für Interessenten und Eigentümer. Vorhandene Bauunterlagen oder ältere Flächenberechnungen sollten deshalb nicht ungeprüft übernommen werden, wenn unklar ist, nach welcher Methode die ausgewiesene Wohnfläche ursprünglich ermittelt wurde.
Häufige Fragen zum Thema Wohnflächenverordnung
Seit wann gilt die Wohnflächenverordnung?
Die Wohnflächenverordnung trat am 1. Januar 2004 in Kraft und löste für ihren Anwendungsbereich die frühere Zweite Berechnungsverordnung ab.
Zählt eine Terrasse nach der WoFlV zur Wohnfläche?
Ja, sie kann anteilig berücksichtigt werden. In der Regel wird ein Viertel ihrer Grundfläche angesetzt, höchstens jedoch die Hälfte.
Ist die WoFlV für jedes Einfamilienhaus verpflichtend?
Nein, sie gilt nicht automatisch als zwingende Berechnungsgrundlage für jede private Immobilie. Sie wird jedoch häufig als Berechnungsmethode verwendet.
Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?
Beide verfolgen unterschiedliche Berechnungsansätze. Dadurch können für dasselbe Gebäude unterschiedliche Flächenwerte entstehen, weshalb die verwendete Berechnungsgrundlage angegeben werden sollte.