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IMMOBILIENLEXIKON

BEGRIFFE MIT "A"

Im Altlastenverzeichnis werden Grundstücke erfasst, bei denen schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten bekannt sind oder vermutet werden. ​​

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Anliegerbeiträge sind Kosten, die Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen für öffentliche Infrastrukturmaßnahmen wie die Erschließung eines Grundstücks tragen müssen.​

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Die Anschaffungskosten einer Immobilie umfassen den Kaufpreis sowie zusätzliche Erwerbskosten, beispielsweise die Grunderwerbsteuer oder Notarkosten.

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Das Aufgebotsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem beispielsweise ein verlorener Grundschuldbrief für kraftlos erklärt werden kann, um die Löschung einer Grundschuld zu ermöglichen.

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Die Auflassung bezeichnet die rechtlich erforderliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Sie ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

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Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf die spätere Eigentumsübertragung einer Immobilie ab und schützt ihn vor beeinträchtigenden zwischenzeitlichen Verfügungen des Verkäufers.

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