Herrenlose Grundstücke kaufen: Wie Sie diese wirklich bekommen
- Dorian Harmdierks

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Aktualisiert: vor 14 Stunden
Herrenlose Grunstücke kaufen– das klingt nach einem juristischen Kuriosum oder dem Plot eines Kriminalromans. Aber es ist tatsächlich gesetzliche Realität. Wer aber versteht, wie solche Objekte entstehen und wo sie landen, hat einen echten Informationsvorsprung gegenüber anderen Interessenten.
In diesem Beitrag erkläre ich, wie herrenlose Grundstücke überhaupt entsteht, was dann mit ihm passiert und was Sie konkret tun können, wenn Sie Interesse daran haben.

1) Was sind herrenlose Grundstücke?
Wer herrenlose Grundstück kaufen möchte, sollte zunächst verstehen, was der Begriff überhaupt bedeutet.
Herrenlos heißt nicht vergessen, verwahrlost oder illegal zu haben. Es bedeutet schlicht, dass das Eigentum nicht mehr bei einer natürlichen oder juristischen Person liegt.
Die rechtliche Grundlage findet sich im § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wer Eigentum an einer Sache aufgibt oder es durch bestimmte Umstände verliert, ohne dass es auf einen anderen übergeht, hinterlässt eine Lücke. Und diese Lücke hat einen Namen: Herrenlosigkeit.
2) Wie entsteht ein herrenloses Grundstück?
Herrenlosigkeit entsteht nicht plötzlich, sie ist das Ergebnis einer Kette von Ereignissen. Manchmal über viele Jahre hinweg.
2.1 ) Der häufigste Weg: Erbausschlagung
Stellen Sie sich vor, jemand verstirbt und hinterlässt ein Grundstück in einem schwierigen Zustand, vielleicht mit einem maroden Gebäude, Altlasten oder offenen Schulden. Die Erben prüfen die Situation und entscheiden sich, das Erbe auszuschlagen. Wenn das alle gesetzlichen Erben tun und auch kein Testament existiert, das jemanden für die Immobilie vorsieht, dann gehört das Grundstück schlicht niemandem mehr.
>>> Mehr Infos im Beitrag "Erbausschlag Immobilie: Was wirklich passiert, wenn Sie ein Haus ausschlagen"
2.2) Aufgelöste Unternehmen ohne Rechtsnachfolger
Auch bei Firmen passiert das: Eine GmbH wird aufgelöst, alle Verbindlichkeiten abgewickelt, doch ein Grundstück, das zum Betriebsvermögen gehörte, wurde vergessen oder war schlicht nicht mehr zu vermarkten. Wenn kein Rechtsnachfolger existiert und die Gesellschaft vollständig erlischt, kann das Grundstück ebenfalls herrenlos werden.
Seltener, aber möglich: absichtliche Eigentumsaufgabe durch notarielle Erklärung oder komplizierte internationale Erbfälle, bei denen alle ausländischen Erben die Zuständigkeit ablehnen.
3) Herrenlose Grundstücke: Was passiert danach?

Das Grundstück verschwindet nicht einfach. Der Staat greift ein, konkret das jeweilige Bundesland. Dieses wird automatisch Eigentümer, wenn kein anderer da ist. Man spricht hier vom sogenannten Fiskuserbrecht.
>>> Mehr dazu auch im Beitrag "Fiskuserbschaft - wenn der Staat Immobilien erbt"
In der Praxis bedeutet das: Das Grundstück landet nicht auf einem Online-Portal, nicht bei einem Makler und nicht in einer öffentlichen Ausschreibung. Es liegt bei einer Behörde, oft beim zuständigen Finanzamt, der Kommunalverwaltung oder einem Liegenschaftsamt. Und genau dort führt der Weg hin.
4) Herrenlose Grundstücke in der Wesermarsch – natürlich auch bei uns ein Thema
In einer ländlich geprägten Region wie der Wesermarsch mag man annehmen, dass solche Fälle eine absolute Ausnahme sind. Das stimmt auch, sie sind selten, aber sie kommen vor.
Gerade in Gemeinden wie Stadland, Nordenham oder Brake gibt es immer wieder Objekte, die über Jahrzehnte in Familienbesitz waren, dann durch komplizierte Erbfolgen oder das Aussterben ganzer Familienzweige in eine Grauzone geraten. Auch in Butjadingen, mit seiner weitläufigen Küstenstruktur und Ferienhäusern von Großwürden über Tossens bis nach Federwardersiel und manchem alten Hofgebäude, taucht das Thema gelegentlich auf.
Der entscheidende Unterschied zur Stadt: Auf dem Land kennt man sich oft noch. Wer vor Ort gut vernetzt ist, bekommt solche Informationen früher mit, bevor sie irgendwo offiziell werden.
5) Herrenlose Grundstücke kaufen: So gehen Sie richtig vor
Hier beginnt das Missverständnis vieler Interessenten: Ein herrenloses Grundstück bekommt man nicht einfach, indem man sich meldet und sagt, man möchte es gerne haben. Der Prozess funktioniert anders und das macht ihn für viele undurchsichtig.

Schritt 1: Zuständigkeit klären
Zunächst müssen Sie herausfinden, wer überhaupt für das Grundstück verantwortlich ist. Das Grundbuchamt gibt Auskunft darüber, wer als Eigentümer eingetragen ist. Wenn dort der Fiskus oder eine Kommune eingetragen ist, haben Sie Ihren Ansprechpartner gefunden.
Schritt 2: Rechtslage prüfen
Nicht jedes scheinbar herrenlose Grundstück ist es auch wirklich. Vielleicht läuft noch ein Erbverfahren, vielleicht gibt es offene Forderungen, die mit dem Grundstück verbunden sind. Eine sorgfältige Prüfung – am besten mit rechtlichem Beistand – ist unumgänglich.
Schritt 3: Sachlich und schriftlich vorgehen
Behörden reagieren auf Anfragen, die strukturiert und seriös formuliert sind. Kein „Ich hätte das gerne“, sondern ein konkretes Schreiben, das zeigt: Sie kennen das Objekt, Sie verstehen die Situation, und Sie haben ein ernsthaftes Interesse.
Schritt 4: Geduld mitbringen
Behörden arbeiten nicht wie Makler. Reaktionszeiten von mehreren Wochen sind normal. Wer den Prozess versteht, lässt sich davon nicht entmutigen. Geduld ist gefragt.
6) Die häufigsten Irrtümer beim Thema herrenlose Grundstücke
„Das Grundstück gehört niemandem, also kann ich es einfach nehmen.“ Nein. Herrenlosigkeit bedeutet kein Niemandsland. Der Staat ist Eigentümer, und ohne dessen Zustimmung geht nichts.
„Ich bin der Erste, also bekomme ich es.“ Nicht automatisch. Der Fiskus oder die Kommune entscheidet selbst, ob und zu welchen Konditionen ein Grundstück abgegeben wird.
„Das ist zu kompliziert, das lohnt sich nicht.“ Das denken viele und das ist genau der Grund, warum diese Objekte oft lange unbeachtet bleiben. Wer bereit ist, sich einzuarbeiten, hat weniger Konkurrenz und kann ein richtiges Schnäppchen schießen.
Was wirklich zählt: Verständnis des Prozesses, sachliche Kommunikation und die Bereitschaft, strukturiert vorzugehen.
Fazit: Herrenlose Grundstücke kaufen gelingt mit Wissen, nicht mit Glück
Herrenlose Grundstücke sind kein Lotteriegewinn, den man zufällig findet. Sie sind das Ergebnis rechtlicher Prozesse, die man verstehen muss. Wer weiß, wie Herrenlosigkeit entsteht, wer zuständig ist und wie man professionell vorgeht, hat gute Chancen. Auch in einer Region wie bei uns in der Wesermarsch.
Wenn Sie eine Immobilie in der Region erwerben möchten und unsicher sind, welchen Wert ein konkretes Objekt hat, oder Sie selbst derzeit eine Immobilie verkaufen möchten, helfe ich Ihnen gerne mit einer kostenlosen Wertermittlung weiter.
Und wenn Sie Fragen rund um den Immobilienmarkt in der Wesermarsch haben, ich bin vor Ort und kenne die Region. (>>> mein Einzugsgebiet)

Dorian Harmdierks
(Inhaber Meerluft Immobilien)
Telefon: 0174 / 388 1960
Anschrift: Ringstr. 5, 26935 Stadland
FAQs zum Thema "Herrenlose Grundstücke kaufen"
1. Was ist ein herrenloses Grundstück?
Ein herrenloses Grundstück ist eine Immobilie, die keinen privaten Eigentümer mehr hat. Das bedeutet nicht, dass das Grundstück vergessen oder illegal zu erwerben ist. Es gehört in der Regel dem Staat, konkret dem jeweiligen Bundesland.
2. Wie entstehen herrenlose Grundstücke?
Herrenlose Grundstücke entstehen meist durch Erbausschlagung aller gesetzlichen Erben oder durch die Auflösung von Unternehmen ohne Rechtsnachfolger. In seltenen Fällen gibt ein Eigentümer sein Grundstück auch bewusst durch notarielle Erklärung auf.
3. Wem gehören herrenlose Grundstücke?
Sobald ein Grundstück herrenlos wird, geht es automatisch an das jeweilige Bundesland über. Man spricht dabei vom sogenannten Fiskuserbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist.
4. Kann man herrenlose Grundstücke einfach kaufen?
Nein, so ganz einfach funktioniert das nicht. Da kein privater Verkäufer existiert, läuft der Erwerb über Behörden wie etwa das Liegenschaftsamt oder die Kommunalverwaltung. Es geht weniger um Verhandlung als um die Klärung von Zuständigkeiten und Rechtslage.
5. Wo findet man herrenlose Grundstücke?
Herrenlose Grundstücke tauchen nicht auf Immobilienportalen auf. Der richtige Weg führt über das Grundbuchamt, das Liegenschaftsamt oder die zuständige Kommunalverwaltung. Wer vor Ort gut vernetzt ist, erfährt oft früher von solchen Objekten.
6. Gibt es herrenlose Grundstücke in der Wesermarsch?
Ja, auch in der Wesermarsch in Gemeinden wie Nordenham, Brake, Stadland oder Butjadingen kommt es vor, dass Grundstücke durch komplizierte Erbfolgen oder aufgelöste Unternehmen herrenlos werden. Diese Fälle sind selten, aber sie existieren.
7. Wie erfahre ich, wer für ein herrenloses Grundstück zuständig ist?
Der erste Schritt ist eine Anfrage beim Grundbuchamt. Dort ist eingetragen, wer als Eigentümer geführt wird, oft der Fiskus oder die Kommune. Diese Stelle ist dann der richtige Ansprechpartner für weitere Schritte.
8. Welche Kosten können beim Kauf von herrenlosen Grundstücken entstehen?
Neben dem eigentlichen Kaufpreis können Kosten für rechtliche Beratung, Grundbucheintragung, Notargebühren und gegebenenfalls Altlastenbeseitigung anfallen. Eine professionelle Wertermittlung vorab ist empfehlenswert.
9. Wie lange dauert es, ein herrenloses Grundstück zu erwerben?
Der Prozess ist deutlich länger als ein klassischer Immobilienkauf. Behörden haben keine Verkaufspflicht und arbeiten in eigenen Zeitrhythmen. Reaktionszeiten von mehreren Wochen bis Monaten sind keine Seltenheit. Geduld und strukturiertes Vorgehen sind entscheidend.
10. Lohnt sich der Aufwand, ein herrenloses Grundstück zu kaufen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wer den Prozess versteht und strukturiert vorgeht, hat oft weniger Konkurrenz als bei klassischen Immobilienkäufen. Gerade in der Region Wesermarsch kann sich der Aufwand insbesondere lohnen, wenn das Grundstück strategisch günstig liegt oder Entwicklungspotenzial hat.



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